Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Ankauf von Fahrzeugen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) finden Anwendung auf alle Ankäufe und Bewertungen der Fahrzeuge.
Sie gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen autoankauf-verkaufen-berlin.de und dem Verkäufer eines Fahrzeuges.
Diese AGB sind auf der Website von www.autoankauf-verkaufen-berlin.de druckfähig hinterlegt und an den Standorten, an denen Ankäufe von autoankauf-verkaufen-berlin.de durchgeführt werden, ausgehängt bzw. ausgelegt.
Die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB erkennen Verkäufer an:
- durch die jederzeitige Möglichkeit der Kenntnisnahme der an den Standorten ausgehängten AGB von autoankauf-verkaufen-berlin.de,
- oder durch Kenntnisnahme der auf der Website von autoankauf-verkaufen-berlin.de veröffentlichten AGB;
- oder durch Einloggen in die Website von autoankauf-verkaufen-berlin.de;
Diese AGB gelten sodann für alle mit autoankauf-verkaufen-berlin.de angebahnten, sowie getätigten Ankäufe. Änderungen der AGB werden in gleicher Form Verkäufern zur Kenntnis gebracht.
§ 2 Ankauf von Fahrzeugen
- Über die Website von autoankauf-verkaufen-berlin.de erhalten Verkäufer von Fahrzeugen eine Ersteinschätzung über den Wert (Verkaufspreis) ihres Fahrzeuges. Soweit ein Verkäufer sodann die Absicht hat, sein Fahrzeug an autoankauf-verkaufen-berlin.de, hat er die Möglichkeit, über die Website von autoankauf-verkaufen-berlin.de einen Begutachtungstermin an einem der Standorte von autoankauf-verkaufen-berlin.de zu vereinbaren.
- autoankauf-verkaufen-berlin.de prüft anhand der ihr vorzulegenden Fahrzeug- und Legitimationspapiere, ob der Verkäufer berechtigt ist, das von ihm angebotene Fahrzeug zu verkaufen.
- Der Verkäufer sichert zu, dass er berechtigt ist, über das von ihm angebotene Fahrzeug frei zu verfügen und es nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Sollte das Fahrzeug mit Rechten Dritter belastet sein (z.B. Finanzierung) sichert der Verkäufer zu, dass der von ihm beabsichtigte Verkauf des Fahrzeuges mit Zustimmung des Dritten erfolgt. Auf Verlangen von autoankauf-verkaufen-berlin.de hat er eine schriftliche Zustimmung des Berechtigten vorzulegen.
- autoankauf-verkaufen-berlin.de unterzieht die Fahrzeuge - bevor sie von ihr in eine Auktion eingestellt werden - einer technischen und optischen Überprüfung, sowie einer Probefahrt. Nach deren Durchführung erstellt autoankauf-verkaufen-berlin.de einen Zustandsbericht. Hierfür hat der Verkäufer eines Fahrzeuges an dem jeweiligen Standort von autoankauf-verkaufen-berlin.de einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
- Der Verkäufer hat das Fahrzeug zutreffend und vollständig zu beschreiben. Er muss alle für die Kaufentscheidung im Verkehr als wesentlich angesehenen Eigenschaften und Merkmale, sowie Mängel wahrheitsgemäß angeben.
Hierzu zählen insbesondere folgende Angaben:
- Fahrzeugidentifizierungs-Nr. (FIN-Nr.)
- Datum der Erstzulassung
- Anzahl Halter
- Vorherige Nutzung/Herkunft des Fahrzeuges (z.B. Re-Import)
- Ausstattung
- Angaben zur Regel- oder Differenzbesteuerung
- Laufleistung
- Unfall-/Vorschäden
Unfall-/Vorschäden sowie technische Defekte hat der Verkäufer detailliert und umfassend anzugeben.
- Bei Annahme eines Angebots wird zwischen ihm und autoankauf-verkaufen-berlin.de ein Kaufvertrag über das Fahrzeug geschlossen.
- Das Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere, sowie sämtliche Fahrzeugschlüssel sind an autoankauf-verkaufen-berlin.de zu übergeben.
- Die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Vertragsunterzeichnung
- Der Ankauf eines Fahrzeuges durch autoankauf-verkaufen-berlin.de erfolgt unter Ausschluss von Sachmängelhaftungsansprüchen des Verkäufers.
Der Sachmängelhaftungsausschluss gilt nicht bei Arglist und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Er gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
- Stellt sich bei der Abmeldung eines Fahrzeuges oder bei Überprüfung der Fahrzeugdokumente heraus, dass der Verkäufer nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu verkaufen, ist autoankauf-verkaufen-berlin.de berechtigt, von dem mit ihm geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.
- Der Verkäufer stellt autoankauf-verkaufen-berlin.de von allen Kosten frei, die autoankauf-verkaufen-berlin.de dadurch entstehen, dass ein Fahrzeug nicht frei von Rechten Dritter ist und ein Kaufvertrag in Ermangelung der Zustimmung des Berechtigten rückabzuwickeln ist. Dies beinhaltet auch die Kosten einer Rechtsverfolgung.
- Der Zugriff auf und die Nutzung der Website von autoankauf-verkaufen-berlin.de ist nur für persönliche, nicht-kommerzielle und gesetzlich erlaubte Zwecke erlaubt.
- Unzulässig ist insbesondere:
- die Verwendung der Website zur Erstellung, Überprüfung, Bestätigung, Aktualisierung, Änderung oder Ergänzung von Datenbanken, Aufzeichnungen oder Verzeichnissen des Verkäufers oder Dritter,
- die Verwendung jeglicher „screen scrapping“- und „data mining“- Software, Verfahren, Programme oder Systeme, einschließlich webcrawler, spider, trawler,
- die Verlinkung der Website in einer Weise, die (a) ungesetzlich ist, (b) den Ruf von autoankauf-verkaufen-berlin.de schädigt oder ausnutzt oder (c) den Anschein erweckt, dass eine Form der Verbindung mit oder Genehmigung oder Billigung durch autoankauf-verkaufen-berlin.de besteht.
- Im Fall einer unzulässigen Verlinkung hat autoankauf-verkaufen-berlin.de das Recht, eine umgehende Entfernung dieser Verlinkung zu verlangen.
autoankauf-verkaufen-berlin.de haftet Verkäufern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie Verletzung von Kardinalpflichten gem. § 203 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von autoankauf-verkaufen-berlin.de oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von autoankauf-verkaufen-berlin.der beruhen.
Schlussbestimmungen
Die vorliegenden AGB unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort ist Frankfurt. Für den Handel mit Gewerbetreibenden (Ankauf von Fahrzeugen) wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Düsseldorf ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der gewerbliche Verkäufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CSIG UN-Kaufrecht) und die Regelungen des internationalen Privatrechts) gelten nicht.
Die Vertrags- und Auktionssprache ist deutsch. Sofern Schriftstücke in anderer Sprache verwendet werden (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Handelskorrespondenz) dienen diese nur der Information. Es findet die deutsche Fassung Anwendung.
II. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Hausordnung
- autoankauf-verkaufen-berlin.de hat das Recht, Personen ohne Angaben von Gründen den Zutritt zu den Standorten oder die Teilnahme an Versteigerungen zu verweigern.
- Der Handel mit Dritten auf dem Gelände von autoankauf-verkaufen-berlin.de ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen ist autoankauf-verkaufen-berlin.de berechtigt, den betreffenden Personen bzw. Unternehmen die Zulassung zu entziehen.
- Der Genuss von alkoholischen Getränken auf den Geländen der Standorte von autoankauf-verkaufen-berlin.de ist nicht gestattet.
- Auf dem Gelände der autoankauf-verkaufen-berlin.degelten die Vorschriften der StVO.
- Minderjährigen ist der Zutritt zu dem Firmengelände von autoankauf-verkaufen-berlin.de nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.